Gerade jetzt im Zeitalter zunehmender Digitalisierung und Automatisierung spielt das Thema Datenschutz und Datensicherheit eine immer wichtigere Rolle, ob im privaten oder wirtschaftlichen Umfeld.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und schreibt Unternehmen Grundsätze vor, die strikt eingehalten werden müssen. Bei Nichtbeachtung werden hohe Geldbußen verhängt.
Um Unternehmen auf diese Verordnungen vorzubereiten, biete ich als zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater Hilfe an, um alle Vorgaben erfüllen zu können.
Am 10. Juli 2023 wurde von der Europäischen Kommission ein neuer Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 45 DSGVO für die Vereinigten Staaten von Amerika angenommen, das sog. EU-U.S. Data Privacy Framework (siehe https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_23_3721).
Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO werden von der Europäischen Kommission erlassen und können bei Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses iSd. Art. 45 DSGVO als geeignete Garantien – ggf. unter Ergänzung zusätzlicher Maßnahmen – für die Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger in Drittländern herangezogen werden.
Aufgrund der derzeitigen Epidemie stellt sich für Unternehmen, Behörden und auch für ArbeitnehmerInnen die Frage, unter welchen Umständen Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) verarbeitet und ausgetauscht werden können und dürfen.
Cookie-Hinweis → Entspricht die Cookie Nutzung meiner Webseite den Ansprüchen der DSGVO?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation (ePR) regulieren ab sofort Cookie-Hinweise, Cookie-Banner und Cookie-Nutzung.